Kosten & rechtliche Aspekte

Häufig gestellte Fragen – Alle Antworten zur Bombenfreimachung

Sie haben Fragen zur Kampfmittelortung und -räumung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistung nu den Ablauf der Bombenfreimachung. Wenn Sie wietere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung.

Kosten

Die Kosten für die Kampfmittelortung variieren je nach Umfang und Bodenbeschaffenheit des Projekts. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung und ein maßgeschneidertes Angebot.

Die Kosten für das Aufsuchen, Freilegen und Bergen der Störkörper hat in der Regel der Bauherr zu tragen. Herstellen der Transportfähigkeit (Entschärfung, Sprengung) und Entsorgung ist eine hoheitliche Aufgabe und übernimmt das Bundesland. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen in den 16 Bundesländern!

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem unserer Experten beraten!

Rechtliche Aspekte

Eine spezielle Genehmigung zur Kampfmittelerkundung benötigen Sie jedoch meist nicht, da unser Unternehmen alle notwendigen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden übernimmt.

Der Bauherr ist für die alle besonderen Eigenschaften des Grundstücks verantwortlich. Eine Verpflichtung kann sich auch aus der „Zustandsstörung“, also der Veränderung der

baulichen Gegebenheiten ergeben. ( Baugrube z.B.)

In diesem Fall sollten die Bauarbeiten sofort eingestellt und der Fundort abgesichert werden. Infomieren Sie die zuständigen Behörden, die 110 / 112 wird Ihnen hier helfen.

Bitte bewegen Sie das verdächtige Objekt nicht und halten Sie Abstand!

Das legt vor Ort die verantwortliche Person §20 SprengG fest. Unsere Experten informieren Sie über spezifische Sicherheitsmaßnahmen, die je nach Gelände unterschiedlich sein können.

Ihre Anwesenheit ist in der Regel nicht erforderlich. Wir halten Sie jedoch über alle wichtigen Schritte und Ergebnisse auf dem Laufenden.